REISS AUS bietet Leistungen als Reisevermittler ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen REISS AUS und dem Kunden. REISS AUS ist für den Kunden auf Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages tätig und vermittelt Reiseleistungen von Leistungsträgern; diese sind hier auch Reiseveranstalter, die Reiseleistungen in eigener Verantwortung gegenüber dem Kunden erbringen.
1. Vertragsschluss und Zahlung
1.1 Mit schriftlicher Buchungsbestätigung des „Buchbaren Angebots“ per Email nimmt REISS AUS den Vermittlungsauftrag des Kunden an. Mit der Annahme der Buchungsbestätigung durch REISS AUS kommt zwischen REISS AUS und dem Kunden der Vermittlungsvertrag zustande. Der Vermittlungsvertrag bedarf keiner bestimmten Form. An den Buchungsauftrag ist der Kunde 10 Tage gebunden. Wenn bis dahin keine Bestätigung der Annahme durch REISS AUS erfolgt, kommt kein Vermittlungsauftrag zustande. Der Versand der Rechnung durch REISS AUS an den Kunden gilt als Bestätigung der Annahme.
1.2. Die Zahlung aller gebuchten Leistungen ist sofort nach Buchung fällig und erfolgt in der Regel per Banküberweisung. Eine Zahlung per Kreditkarte ist ebenfalls möglich, allerdings nicht mit sogenannten „Business-Kreditkarten“.
1.3 Ist die vom Kunden gewünschte Reiseleistung nach Eingang Buchungsbestätigung des Kunden noch verfügbar und nimmt der Leistungsträger das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages über diese Reiseleistung an, kommt zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger der Hauptvertrag zustande. Ist die Leistung bis zu diesem Zeitpunkt nicht mehr verfügbar oder nur in veränderter Form, teilt REISS AUS dem Kunden diese Änderung mit und überlässt ihm die Entscheidung, ob er von der Buchung zurücktreten möchte oder nicht. Bei Annahme sind anfallende Preisaufschläge auf den ursprünglichen Preis im „Buchbaren Angebot“ – sofern vereinbart – von dem Kunden zu zahlen.
1.4 Bei Versäumnis der rechtzeitigen Zahlung oder Übersendung einer Überweisungsbestätigung behält REISS AUS sich die Stornierung der gebuchten Leistungen vor. In diesem Fall fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € an. Darüber hinaus sind die anfallenden Stornogebühren der Leistungsträger vom Kunden zu zahlen.
1.5 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages ergeben sich aus den zwischen REISS AUS und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.
1.6 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Leistungsträger gelten ausschließlich die Regelungen des Hauptvertrages und die Reise- und Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von REISS AUS.
1.7 Meldet der Kunde auch weitere Reiseteilnehmer für die Reiseleistung an, verpflichtet sich der Kunde, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer einzustehen. Dies bedarf keiner gesonderten Erklärung der weiteren Reiseteilnehmer.
1.8 REISS AUS, wie auch der Kunde, sind verpflichtet, die dem Kunden übermittelten Buchungsbestätigungen des Leistungsträgers sowie Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, REISS AUS von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden mitverantwortlich sein (§ 254 BGB).
2. Vertragspflichten von REISS AUS
2.1 Die vertragliche Leistungspflicht von REISS AUS besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in
a) der Vermittlung von Verträgen, im Rahmen der Verfügbarkeit, mit dem jeweiligen Leistungsträger entsprechend der Buchungsanfrage,
b) der Abwicklung der Buchung (insbesondere Übergabe der Reiseunterlagen per Email) sowie
c) der Auswahlberatung des Kunden nach den REISS AUS bekanntgegebenen Wünschen und Ansprüchen des Kunden.
2.2 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet REISS AUS lediglich für die richtige Auswahl der Informationsquelle sowie die korrekte Weitergabe der erlangten Informationen an den Kunden.
2.3 Der Kunde wird hiermit ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung hingewiesen; REISS AUS empfiehlt den Abschluss. Schließt der Kunde durch Vermittlung von REISS AUS eine solche Versicherung ab, ist REISS AUS nicht verpflichtet, den Kunden über die Versicherungsbedingungen zu informieren, da sich der Kunde aus den ihm zur Verfügung gestellten Links über die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers informieren kann.
2.4 Im Falle der Vermittlung von Luftbeförderungsleistungen ist REISS AUS verpflichtet, den Kunden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten.
3. Bescheinigungen und Visa
3.1 REISS AUS stellt den Kunden im „Buchbaren Angebot“ oder auf ausdrückliche Anfrage des Kunden Informationsmöglichkeiten über Einreise-, Pass- und Visumserfordernisse einschließlich der voraussichtlichen Frist zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten zur Verfügung. Dabei geht REISS AUS davon aus, dass die Kunden deutsche Staatsbürger sind, wenn nicht anders gegenüber REISS AUS angezeigt.
3.2 Die Auskünfte und Hinweise von REISS AUS gemäß Ziffer 3.1 beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften über geeignete Informationsquellen.
3.3 Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, REISS AUS hat durch besondere Vereinbarung den Auftrag für die Beschaffung dieser Dokumente übernommen. REISS AUS empfiehlt ausdrücklich, sich auch nach Antritt der Reise über mögliche Änderungen in den Einreisebestimmungen der noch nicht bereisten Länder zu erkundigen. REISS AUS übernimmt auch im Falle, dass diese Änderungen ein Land betreffen, für das REISS AUS das Visum beschafft hat, ausdrücklich keine Haftung für unzureichende Einreisedokumente, wenn die Änderungen zum Zeitpunkt der Visaantragsstellung noch nicht wirksam bzw. bekannt waren.
3.4 REISS AUS haftet nicht für die Erteilung von Visa oder sonstigen Dokumenten und für den rechtzeitigen Zugang der zu beschaffenden Unterlagen, es sei denn, dass REISS AUS die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände schuldhaft (mit-)verursacht hat. REISS AUS versendet für einige Visa Antragsunterlagen, die von den Kunden rechtzeitig ausgefüllt an REISS AUS zurückzusenden sind. REISS AUS haftet im Falle des Versäumnisses der Rücksendung nicht dafür, falls eine (fristgemäße) Antragstellung auf Visa-Erteilung aufgrunddessen nicht möglich ist. REISS AUS haftet in diesem Falle ebenfalls nicht für die dadurch entstehenden Folgekosten (Flugumbuchungen, Unkosten durch verlängerte Aufenthalte etc.).
3.5 Wenn die Konsulargebühr für ein Visum zum Zeitpunkt der Beantragung durch REISS AUS gestiegen sein sollte gegenüber dem Buchungszeitpunkt, behält REISS AUS sich vor, nach Rücksprache mit dem Kunden die Differenz in Rechnung zu stellen.
4. Stornierung (§ 651a BGB) & Umbuchungen
4.1. Im Falle der Stornierung einer gebuchten Reiseleistung kann REISS AUS vom Kunden die Zahlung der Stornokosten verlangen. Diese sind bei jeder Buchung unterschiedlich und müssen daher explizit bei Buchung oder Anfrage eines Angebotes vom Kunden erfragt werden. Sie werden nicht automatisch mitgeteilt.
Im Falle einer Stornierung ist REISS AUS berechtigt, folgende Bearbeitungsentgelte zu berechnen:
- 25,00 € pro Flugticket (pro Person)
- 270,00 € pro „Round the World“-Ticket der Flugverbände Star Alliance und One World
- 25,00 € pro Mietwagenbuchung
- 50,00 € pro Camperbuchung
Im Falle einer Umbuchung ist REISS AUS berechtigt, folgende Bearbeitungsentgelte zu berechnen:
- 41,65 € pro Flugticket (pro Person)
- 29,75 € pro Mietwagen- oder Camperbuchung
Der Weiterleitung des Reiseentgelts an den Leistungsträger stehen ein etwaiger Gewährleistungsanspruch des Kunden oder andere Ansprüche des Kunden gegen den Leistungsträger nicht entgegen.
4.2 Die Höhe der Stornogebühren ist bei allen Flugscheinen und sonstigen von REISS AUS vermittelten Reiseleistungen unterschiedlich und wird im Falle eines Stornierungswunsches des Kunden exakt ermittelt und diesem vor endgültiger Stornierung mitgeteilt.
4.3. Stornierungen werden nur schriftlich entgegengenommen.
5. Preis- und Leistungsänderungen
Soweit REISS AUS als Vermittler von Luftbeförderungen tätig wird, stellt REISS AUS klar, dass es den Fluggesellschaften aufgrund international gültiger luftfahrtrechtlicher Bestimmungen vorbehalten bleibt, im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen Änderungen der vereinbarten Leistungen vorzunehmen (z.B. Flugzeitenänderungen, Umbuchungen auf frühere oder spätere Flüge oder veränderte Routenverläufe zwischen Start und Ziel). Diese Änderungen fallen nicht in den Verantwortungsbereich von REISS AUS. REISS AUS haftet ebenfalls nicht für daraus entstehende Folgekosten (z.B. für Umbuchungen von Mietwagenleistungen, Nicht-Inanspruchnahme von Hotelleistungen oder Umbuchung von Anschlussflügen etc.). Dies gilt ab dem Zeitpunkt der festen Buchung der Flugtickets und Versand der Rechnung an den Kunden.
6. Vergütungsansprüche des Reisevermittlers
Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Flugbeförderungsleistungen von Fluggesellschaften der Vermittlungsbedingungen gilt: Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Fluggesellschaften, die in der Regel keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft für die Tätigkeit des Reisevermittlers beinhalten.
Die Vergütung des Reisevermittlers im Rahmen dieser Vermittlungstätigkeit erfolgt in der Regel durch vom Kunden zu bezahlenden Serviceentgelte.
Die Serviceentgelte für die Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers und für sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Flugbuchung ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus den dem Kunden, insbesondere durch Aushang in den Geschäftsräumen des Reisevermittlers bekannt gegebenen und vereinbarten Entgelte.
Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Serviceentgelts nicht explizit getroffen worden, schuldet der Kunde dem Reisevermittler eine Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezahlung einer üblichen Vergütung durch den Auftraggeber.
Der Anspruch des Reisevermittlers auf Serviceentgelte – auch bei der Flugvermittlung – bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.
7. Pflichten von REISS AUS bei Reklamation des Kunden gegenüber dem Leistungsträger
Im Falle von Mängelanzeigen und der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Leistungsträger beschränkt sich die Verpflichtung von REISS AUS auf die Mitteilung des Namens und der Adresse des Leistungsträgers.
8. Haftung
8.1 Die Haftung REISS AUS als Reisevermittler für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von REISS AUS weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und nicht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch REISS AUS beruht. Ausgenommen von der vorstehenden Haftungsbeschränkung sind Körperschäden. Für diese Schäden haftet REISS AUS nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Unbeschadet einer etwaigen Haftung von REISS AUS gemäß Ziffer 8.2 haftet REISS AUS als Reisevermittler nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Reiseleistung sind ausschließlich die jeweiligen Leistungsträger verantwortlich.
8.3 Für Leistungsänderungen des Leistungsträgers nach Abschluss des Hauptvertrages übernimmt REISS AUS keinerlei Haftung.
8.4 Mitwirkungspflicht: Der Kunde ist dazu verpflichtet, einen Schaden oder eine Leistung, die nicht erbracht wurde, REISS AUS unverzüglich mitzuteilen und REISS AUS zu ermöglichen, Abhilfe zu schaffen. Bei Ablehnung jeglicher, mit der ursprünglichen Leistung vergleichbarer Ersatzangebote erstattet REISS AUS lediglich den ursprünglichen Kaufpreis der nicht erbrachten Leistung, übernimmt aber darüber hinaus keine entstehenden Folgekosten.
9. Ausschlussfrist, Verjährung
9.1 Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Vermittlungsvertrages hat der Kunde innerhalb eines Monats gegenüber REISS AUS geltend zu machen (Ausschlussfrist). Davon ausgenommen sind Ansprüche des Kunden wegen eines Körperschadens oder wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von REISS AUS beruhen. Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von REISS AUS beruhen, verjähren ein Jahr nach Ende der letzten Reiseleistung. Diese Frist ist nur dann nichtig, wenn der Kunde ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde.
9.2 Die in Ziffer 9.1 genannte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen eines Körperschadens. Die Verjährung der genannten Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
10. Gesetzliche Pflichtangaben
Die Europäische Kommission stellt unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. REISS AUS nimmt derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil.
Die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform kann deshalb von unseren Kunden nicht genutzt werden.